© bf-pumpen 2018
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma bf-pumpen Inhaber: Bernd Ferschke
Geltungsbereich
Unsere
allgemeinen
Geschäftsbedingungen
für
unsere
sämtlichen
Angebote,
Bestätigungen
und
Leistungen.
Soweit
keine
anderslautenden
Vereinbarungen
dem
gegenüberstehen,
gelten
Sie
ausschliesslich. Dies gilt auch für künftige Verträge mit dem Auftraggeber, im übrigen ergänzend.
Pflichten des Auftraggebers bei Sonderanfertigungen und Bauteilfertigung
Der
Auftraggeber
hat
uns
sämtliche
angeforderte
Dokumente,
Muster
und
Informationen
die
zu
Durchführung
des
Auftrages
notwendig
sind
unverzüglich
zur
Verfügung
zu
stellen.
Geschieht
dies
nicht,
kann
sich
ein
bereits
bestätigter
Liefertermin
mindestens
um
den
Zeitraum
der
Bereitstellung
der
benötigten Dokumente, Muster und Informationen verschieben.
Angebote, Vertragsabschluss
Unsere
Angebote
sind
freibleibend.
Der
Vertrag
kommt
erst
durch
unsere
schriftliche
Bestätigung
und
oder
durch
die
Ausführung
des
Auftrages
selbst
zustande.
Im
Zusammenhang
mit
dem
Angebot
stehende
grafische
Darstellungen,
Maß-
und
Gewichtsangaben
sind
unverbindlich,
soweit
sie
nicht
ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Preise und Zahlungen
Sofern
sich
aus
der
Auftragbestätigung
nichts
anderes
ergibt,
gelten
unsere
Preise
ab
Werk
zuzüglich
Fracht,
Versicherung,
Zoll
sowie
der
gesetzlich
geltenden
Mehrwertsteuer.
Unsere
Rechnungen
sind
zu
dem
in
der
Rechnung
angegebenen
Datum,
andernfalls
nach
Rechnungseingang,
ohne
Abzug
zu
bezahlen.
Wir
sind
berechtigt,
die
Zahlungen
ohne
Rücksicht
auf
Verfügungen
des
Auftraggebers
zunächst
auf
die
Kosten
und
Zinsen
und
erst
dann
auf
unsere
älteste
Forderung
anzurechnen.
Ohne
unsere
Zustimmung
darf
der
Auftraggeber
nur
mit
unbestrittenen
oder
rechtskräftig
festgestellten
Gegenansprüchen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht darauf stützen.
Lieferzeiten, Verzug, Rücktritt
Lieferzeiten
sind
unverbindlich,
sofern
wir
sie
nicht
ausdrücklich
und
schriftlich
als
verbindlich
zusagen.
Ist
eine
betimmte
Lieferzeit
vereinbart,
beginnt
diese
erst
nach
Eingang
der
vom
Auftraggeberr
beizubringenden
Dokumente,
Muster
und
Informationen.
Geraten
wir
aus
Gründen
die
wir
zu
vertreten
haben
in
Verzug,
so
ist
die
Schadenersatzhaftung
im
Fall
gewöhnlicher
Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
Wenn
höhere
Gewalt
oder
andere
Ereignisse
(wie
z.B.
nachträgliche
Schwierigkeiten
bei
der
Beschaffung
von
Materialien,
Personal
und
Transportmitteln,
behördliche
Anordnungen,
Streik,
Aussperrung)
unsere
Lieferung
verzögern
oder
unmöglich
machen,
haben
wir
dies
auch
bei
verbindlichen
Lieferfristen
nicht
zu
vertreten.
Wir
sind
dann
berechtigt,
den
Liefertermin
um
die
Dauer
der
Behinderung
und
einer
angemessenen
Anlaufzeit
zu
verschieben,
oder
beibei
nicht
nur
vorübergehenden
Leistungshindernissen
wegen
des
nicht
erfüllten
Teils
ganz
oder
teilweise
vom
vertrag
zurückzutreten.
Angemessene
Teillieferungen
und
Teilabrechnungen
sind
grundsätzlich
zulässig.
Wenn
der
Auftraggeber
mit
einer
Zahlung
in
Verzug
gerät,
ist
die
Forderung
im
vollen
Umfang
sofort
zur
Zahlung
fällig.
Tritt
der
Auftraggeber
mit
unserem
Einverständnis
vor
Fertigung
der
in
Auftrag
gegebenen
Waren
und
Dienstleistungen
zurück,
so
sind
wir
berechtigt,
eine
Höhe
von
25%
des
Nettoauftragswertes
zu
beanspruchen
(pauschalisierter
Schadenersatz),
es
sei
denn,
der
Auftraggeber
kann nachweisen, daß der uns durch den Rücktritt enstandene Schaden niedriger ist.
Übertragbarkeit
Die aus dem Vetrag basierenden Rechte des Auftraggebers können nur mit unserer Zustimmung auf
Dritte übertragen werden.
Eigentumsvorbehalt
Eigentumsvorbehalt
Bis
unsere
gesamten
Forderung
gegenüber
des
Auftraggebers
aus
der
Geschäftsverbindung
einschliesslich
der
künftig
enstehenden
Forderungen
aus
gleichzeitig
oder
später
abgeschlossennen
Verträgen
beglichen
sind,
behalten
wir
uns
das
Eigentum
an
der
Ware
vor.
Gleiches
gilt
auch
dann,
wenn
einzelne
oder
sämtliche
Forderungen
in
einer
laufenden
Rechnung
aufgenommen
wurden
und
der
Saldo
gezogen
und
anerkannt
worden
ist.
Bei
Verjährung
der
zugrunde
liegenden
Forderung
bleibt
der
Eigenvorbehalt
unberührt.
Der
Auftraggeber
darf
die
Vorbehaltswaren
nur
im
ordnungsgemäßen
Geschäftsgang
veräußern,
und
zwar
nur
dann,
wenn
er
uns
bereits
alle
Forderungen
abtritt,
die
Ihm
aus
der
Weiterveräußerung
gegen
Abnehmer
oder
Dritte
erwachsen.
Wird
die
Vorbehaltsware
vom
Auftraggeber
(nach
Verarbeitung
/
Verbindung)
zusammen
mit
der
uns
gehörenden
Ware
veräußert,
so
tritt
der
Auftraggeber
schon
jetzt
die
durch
die
Weiterveräußerung
enstehenden
Forderung
in
Höhe
der
Vorbehaltsware
mit
allen
Nebenrechten
und
Vorrang
an
uns
ab.
Der
Auftraggeber
darf
die
Vorbehaltsware
nicht
verpfänden
oder
zur
Sicherheit
übereignen.
Bei
Pfändungen
oder
sonstigen
Zugriffen
Dritter
auf
die
Vorbehaltsware
hat
uns
der
Auftraggeber
sofort
schriftlich
zu
benachrichtigen
und
Dritte
auf
den
Eigentumsvorbehalt
hinzuweisen.
Wir
vepflichten
uns,
die
zustehenden
Sicherheiten
auf
Verlangen
des
Auftraggebers
insoweit
nach
unserer
Wahl
freizugeben,
als
ihr
Wert
mind.
25%
der
zu
sichernden
Ansprüche
übersteigt.
Der
Auftraggeber
ist
ermächtigt,
die
abgetretenen
Forderungen
einzuziehen.
Wir
dürfen
die
Forderungen
selbst
weiter
einziehen
und
die
Einziehbefugnis
des
Auftraggebers
widerrufen,
jedoch
nicht,
solange
unsere
Rechte
nicht
gefährdet
sind
und
der
Auftraggeber
seinen
Zahlungs-
und
sonstigen
Verpflichtungen
ordnungsgemäß
nachkommt.
Auf
unser
verlangen
hin
hat
der
Auftraggeber
die
abgetretenen
Forderungen
und
deren
Schuldner
bekannt
zu
geben
und
uns
alle
zum
Einzug
erforderlichen
Angaben
zu
machen.
Dazu
zählt
auch
die
Aushändigung
der
erforderlichen
Unterlagen
sowie
den
Schuldnern
die Abtretung mitzuteilen.
Versand- und Gefahrenübergang
Sobald
die
Ware
einem
Transportunternehmen
übergeben,
oder
auf
andere
Art
und
Weise
mit
dem
Transport,
bzw.
der
Versendung
begonnen
wird,
geht
die
die
Gefahr
auf
den
Auftraggeber
über.
Verzögert
sich
der
Versand
infolge
von
Umständen
die
der
Auftraggeber
zu
vertreten
hat,
so
geht
die
Gefahr mit der Mitteilung unserer Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Gewährleistung und Schadenersatz
Wir
leisten
innerhalb
der
gesetzlichen
Regelung
Gewähr
für
fehlerhafte
Ware.
Für
Schäden
die
auf
die
auf
eine
unsachgemäße
oder
ungeeignete
Verwendung
oder
Behandlung
der
Ware
zurückzuführen
sind,
übernehmen
wir
keine
Gewährleistung.
Offensichtlich
erkennbare
Mängel,
Falschlieferungen
und
Fehlmengen,
sind
unverzüglich
spätestens
jedoch
nach
14
Tagen
ab
Übergabe,
andere
Mängel
unverzüglich
nach
Entdeckung
zu
rügen.
Im
übrigen
gelten
die
gesetzlichen
Rügefristen.Ungeachtet
der
Mängelrüge,
hat
der
Auftraggeber
die
Ware
anzunehmen
und
sachgemäß
zu
lagern.
Bei
berechtigter
Mängelrüge
sind
wir
berechtigt
den
Mangel
innerhalb
einer
Frist
von
midestens
4
Wochen
nach
Zugang
der
Mängelrüge
zu
beseitigen,
Ersatzt
zu
liefern
oder
die
mangelhafte
Ware
gegen
eine
entsprechende
Gutschrift
zurückzunehmen.
Ist
die
Ersatzlieferung
erneut
mangelhaft
oder
schlägt
die
Nachbesserung
fehl,
so
ist
uns
auf
unserer
Verlangen
hin
nochmals
die
Möglichkeit
zur
Nachbesserung
bzw.
Ersatzlieferung
innerhalb
einer
weiteren
Frist
von
3
Wochen
einzuräumen.
Wandlung
und
Minderungsrecht
sind
ausgeschlossen,
es
sei
denn,
Mängelbeseitigung
oder
Ersatzlieferung
schlagen
fehl.
Sonstige
oder
weitergehende
Ansprüche
des
Auftraggebers
(gleich
aus
welchem
Rechtsgrund)
sind,
soweit
gesetzlich
zulässig,
ebenfalls
ausgeschlossen,
insbesondere
Schadenersatzansprüche,
soweit
der
Schaden
nicht
vorsätzlich
oder
grob
fahrlässig
verursacht
wurde.
Jede
Haftung
ist
auf
dem
bei Vertragsabschluss festgelegten Auftragswert begrenzt.
Schriftform, Nebenabreden
Ergänzungen
oder
Änderungen
eines
einmal
zustandegekommenden
Vertrages
bedürfen
der
S
chriftform.
Dies
gilt
auch
für
das
Schriftformerfordernis
selbst.
Ergänzende
oder
vom
Vertrag
abweichende Nebenabreden unterliegen ebenfalls diesen Formvorschriften.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
S
oweit
gesetzlich
zulässig
ist
der
Sitz
unseres
Unternehmens
der
Erfüllungsort
für
unsere
Leistungen
und
Zahlungen
sowie
ausschliesslich
Gerichtsstand
für
alle
Streitigkeiten
über
den
und
aus
dem
Vertrag.
Wir
sind
jedoch
berechtigt,
den
Auftraggeber
auch
an
einem
anderen
für
ihn
geltenden
Gerichtsstand
zu
verklagen.
Rechtshandlungen
und
Rechtsbeziehungen
zwischen
uns
und
dem
Auftraggeber
unterliegen
ausschließlich
deutschem
Recht.
Die
Unwirksamkeit
einzelner
Bestimmungen
dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.